NIS2-Anforderungen
Was Ihr Unternehmen jetzt umsetzen muss – Pflichten, Fristen, Bußgelder.
NIS2-Anforderungen – Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2, EU 2022/2555) ist die grundsätzlich überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit und stellt deutlich strengere NIS2 Anforderungen an Unternehmen als ihre Vorgängerin NIS1 aus dem Jahr 2016. Mit der nationalen Umsetzung durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) müssen sich zehntausende deutsche Unternehmen auf vollständige neue Pflichten im Bereich der Informationssicherheit einstellen.
Die DATUREX GmbH aus Dresden unterstützt Unternehmen sachsenweit als externer Informationssicherheitsbeauftragter bei der Analyse ihrer NIS2-Betroffenheit, der Durchführung einer Gap-Analyse und der vollständigen NIS2 Umsetzung aller erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Was ist die NIS2-Richtlinie? – Ein Überblick
Die NIS2-Richtlinie (offiziell: Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022) wurde im Dezember 2022 verabschiedet und löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ab. Sie verfolgt das ambitionierte Ziel, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union zu schaffen und die Widerstandsfähigkeit kritischer und wichtiger Infrastrukturen nachhaltig zu stärken.
Wir übernehmen die ISB-Rolle als externer Dienstleister — ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, NIS-2 und TISAX aus einer Hand. Bundesweit, ab 300 € / Monat.
→ Externen Informationssicherheitsbeauftragten anfragenDie NIS 2 Anforderungen gehen dabei weit über die Vorgängerin hinaus. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber NIS1 im Überblick:
- Deutlich erweiterter Anwendungsbereich: Statt bisher rund 4.500 sind nun geschätzt 29.000 bis 40.000 Unternehmen in Deutschland betroffen – über 18 Sektoren
- Strengere Sicherheitsanforderungen: 10 konkrete Mindestmaßnahmen für das Risikomanagement (Art. 21 NIS2)
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung: Geschäftsführer und Vorstände haften bei Verstößen mit ihrem Privatvermögen
- Drastisch höhere Bußgelder: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Verschärfte Meldepflichten: Mehrstufiges Meldesystem mit 24-Stunden-Frühwarnung bei erheblichen Sicherheitsvorfällen
- Lieferkettensicherheit: Unternehmen müssen auch die Cybersicherheit ihrer Zulieferer und Dienstleister gewährleisten
Zeitplan der NIS2 Umsetzung in Deutschland
| Datum | Meilenstein | Bedeutung für Unternehmen |
|---|---|---|
| 14. Dezember 2022 | Verabschiedung der NIS2-Richtlinie durch die EU | Rechtsrahmen steht fest |
| 16. Januar 2023 | Inkrafttreten der Richtlinie (EU 2022/2555) | Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten beginnt |
| 17. Oktober 2024 | Ursprüngliche Frist zur nationalen Umsetzung | Deutschland hat Frist versäumt |
| 2025 / Anfang 2026 | Erwartete Verabschiedung des NIS2UmsuCG in Deutschland | Nationales Gesetz wird rechtsverbindlich |
| Ab Inkrafttreten | Unternehmen müssen NIS2 Anforderungen unmittelbar erfüllen | Keine zusätzliche Übergangsfrist vorgesehen |
Die Verzögerung der deutschen Umsetzung sollte nicht als Entwarnung missverstanden werden. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten haben die NIS2-Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt, und deutsche Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder Geschäftsbeziehungen in diese Länder unterhalten, können bereits heute von den dortigen Regelungen betroffen sein. Zudem orientieren sich Kunden und Geschäftspartner zunehmend an den NIS2-Standards bei der Auswahl ihrer Lieferanten und Dienstleister.
Wichtig: Unternehmen sollten keinesfalls auf die finale nationale Umsetzung warten, sondern bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Die NIS2 Anforderungen sind in der EU-Richtlinie klar definiert und die Umsetzung erfordert erhebliche Vorlaufzeit – typischerweise 12 bis 18 Monate für den vollständigen Aufbau aller erforderlichen Strukturen und Prozesse.
Wer ist von NIS2 betroffen? – Sektoren und Schwellenwerte
Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen (Essential Entities) und wichtigen Einrichtungen (Important Entities). Die Betroffenheit richtet sich primär nach dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, und der Unternehmensgröße.
Sektoren mit hoher Kritikalität – Wesentliche Einrichtungen (Anhang I)
Diese Sektoren unterliegen den strengsten NIS2 Anforderungen und der vollständigsten behördlichen Aufsicht:
- Energie: Strom (Erzeugung, Übertragung, Verteilung), Fernwärme/-kälte, Erdöl, Erdgas, Wasserstoff
- Verkehr: Luft-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr (Betreiber und Infrastruktur)
- Bankwesen: Kreditinstitute gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Finanzmarktinfrastrukturen: Handelsplätze, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Referenzlabore, Pharma-Hersteller, Medizinprodukte-Hersteller
- Trinkwasserversorgung: Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung
- Abwasserentsorgung: Sammlung, Entsorgung und Behandlung von Abwasser
- Digitale Infrastruktur: Rechenzentren, CDN-Anbieter, DNS-Dienste, TLD-Registries, Cloud-Computing, IXP
- ICT-Dienstleistungsmanagement (B2B): Managed Service Provider, Managed Security Service Provider
- Öffentliche Verwaltung: Einrichtungen der Bundes- und Landesregierung
- Weltraum: Betreiber von Bodeninfrastrukturen für Weltraumdienste
Sonstige kritische Sektoren – Wichtige Einrichtungen (Anhang II)
Diese Sektoren unterliegen ebenfalls den NIS2 Anforderungen, jedoch mit einer weniger intensiven behördlichen Aufsicht (Aufsicht nur anlassbezogen):
- Post- und Kurierdienste: Anbieter von Postdiensten und Kurierdiensten
- Abfallbewirtschaftung: Unternehmen der Abfallwirtschaft und Entsorgung
- Chemie: Herstellung, Produktion und Handel chemischer Erzeugnisse
- Lebensmittel: Großhandel, industrielle Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln
- Verarbeitendes Gewerbe: Medizinprodukte, Elektronik, optische Erzeugnisse, Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau, sonstiger Fahrzeugbau
- Digitale Dienste: Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, Plattformen sozialer Netzwerke
- Forschung: Forschungseinrichtungen (sofern nicht von anderen Regelungen erfasst)
Größenkriterien und Schwellenwerte
| Kategorie | Mitarbeiterzahl | Jahresumsatz / Bilanzsumme | NIS2-Einstufung |
|---|---|---|---|
| Mittlere Unternehmen | 50 – 249 | 10 – 50 Mio. € | Wichtige Einrichtung |
| Große Unternehmen | Ab 250 | Über 50 Mio. € Umsatz oder über 43 Mio. € Bilanzsumme | Wesentliche Einrichtung (in Anhang-I-Sektoren) |
Achtung: Unabhängig von der Größe können Unternehmen auch betroffen sein, wenn sie als alleiniger Anbieter eines Dienstes fungieren, der für die öffentliche Ordnung wesentlich ist, oder wenn eine Störung erhebliche systemische Auswirkungen hätte. Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte können von den nationalen Behörden als betroffen eingestuft werden. Außerdem ist zu beachten, dass bei verbundenen Unternehmen (Konzernstrukturen) die Mitarbeiterzahl und der Umsatz aller verbundenen Unternehmen zusammengerechnet werden – ein KMU kann dadurch über die Schwellenwerte gelangen.
Die 10 Mindestmaßnahmen nach Art. 21 NIS2-Richtlinie
Artikel 21 der NIS2-Richtlinie definiert einen verbindlichen Katalog von zehn Mindestmaßnahmen, die alle betroffenen Einrichtungen im Rahmen ihres Risikomanagements umsetzen müssen. Diese Maßnahmen bilden das Fundament der NIS2 Umsetzung:
1. Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme
Unternehmen müssen systematische, methodische Risikoanalysen durchführen und darauf basierende Sicherheitskonzepte für alle Informationssysteme erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren. Dies umfasst die Identifikation von Assets, Bedrohungen, Schwachstellen und die Bewertung der resultierenden Risiken.
2. Bewältigung von Sicherheitsvorfällen (Incident Handling)
Ein strukturiertes, dokumentiertes Incident-Response-Management ist verpflichtend. Dazu gehören Erkennung, Analyse, Eindämmung, Beseitigung und Wiederherstellung bei Sicherheitsvorfällen sowie eine lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen und Erkenntnisse (Lessons Learned).
3. Betriebskontinuität und Krisenmanagement (Business Continuity)
Business-Continuity-Pläne, vollständige Backup-Strategien und Disaster-Recovery-Konzepte müssen implementiert, dokumentiert und regelmäßig getestet werden. Ziel ist die Aufrechterhaltung oder schnellstmögliche Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs nach einem Sicherheitsvorfall.
4. Sicherheit der Lieferkette (Supply Chain Security)
Unternehmen müssen die Cybersicherheit ihrer Zulieferer, Dienstleister und Geschäftspartner systematisch bewerten und vertraglich absichern. Dies schließt Sicherheitsanforderungen in Verträgen, regelmäßige Audits und eine Risikobewertung der gesamten Lieferkette ein.
5. Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung
Bei der Beschaffung, Eigenentwicklung und laufenden Wartung von Netz- und Informationssystemen müssen Sicherheitsaspekte von Anfang an berücksichtigt werden (Security by Design, Security by Default). Dies umfasst auch ein systematisches Schwachstellenmanagement.
6. Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
Regelmäßige Überprüfung, ob die implementierten Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich wirksam sind. Dies kann durch interne Audits, Penetrationstests, Schwachstellenscans und unabhängige externe Prüfungen erfolgen.
7. Grundlegende Cyberhygiene und Schulungen
Grundlegende Cyberhygiene-Praktiken müssen etabliert und durchgesetzt werden. Regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter – einschließlich der Geschäftsleitung – sind verpflichtend. Dies umfasst Security Awareness Trainings, Phishing-Simulationen und rollenspezifische Fachschulungen.
8. Konzepte für Kryptographie und Verschlüsselung
Angemessener und dem Stand der Technik entsprechender Einsatz von Kryptographie und Verschlüsselung zum Schutz sensibler Daten – sowohl bei der Übertragung (in transit) als auch bei der Speicherung (at rest). Unternehmen benötigen dokumentierte Kryptographie-Richtlinien.
9. Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Asset-Management
Umfassende Personalsicherheitsmaßnahmen, rollenbasierte Zugriffskontrollrichtlinien (Least-Privilege-Prinzip) und ein vollständiges Asset-Management aller IT-Komponenten müssen etabliert und dokumentiert sein.
10. Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation
Verpflichtender Einsatz von MFA oder vergleichbaren Authentifizierungslösungen sowie gesicherten Sprach-, Video- und Text-Kommunikationsmitteln, insbesondere für den Zugriff auf kritische Systeme und für die Notfallkommunikation im Krisenfall.
Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen nach NIS2
Die NIS2-Richtlinie verschärft die Meldepflichten gegenüber NIS1 erheblich und führt ein mehrstufiges Meldeverfahren ein. Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gelten folgende verbindliche Fristen:
| Frist | Art der Meldung | Inhalt |
|---|---|---|
| 24 Stunden | Frühwarnung an das BSI | Verdacht auf erheblichen Vorfall, ggf. grenzüberschreitende Auswirkung, ggf. rechtswidrige/böswillige Handlung |
| 72 Stunden | Ausführliche Vorfallmeldung | Erstbewertung des Vorfalls: Schwere, Auswirkungen, Kompromittierungsindikatoren (IoC) |
| 1 Monat | Abschlussbericht | Detaillierte Beschreibung: Ursache, Ausmaß, ergriffene und geplante Gegenmaßnahmen, grenzüberschreitende Auswirkungen |
| Auf Anfrage | Zwischenbericht | Status-Update auf Anfrage der zuständigen Behörde |
Wichtig: Ein erheblicher Sicherheitsvorfall liegt vor, wenn er eine schwerwiegende Betriebsstörung der Dienste oder finanzielle Verluste für die betroffene Einrichtung verursacht hat oder verursachen kann, oder wenn er andere natürliche oder juristische Personen durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen kann.
Geschäftsführer-Pflichten und persönliche Haftung
Eine der gravierendsten Neuerungen der NIS2-Richtlinie betrifft die persönliche Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung. Die Leitungsorgane betroffener Einrichtungen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) sind nach Art. 20 NIS2 verpflichtet:
- Die Risikomanagementmaßnahmen nach Art. 21 zu billigen und deren Umsetzung aktiv zu überwachen
- An Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen und diese auch für alle Mitarbeiter anzuordnen
- Für Verstöße gegen die NIS2 Anforderungen persönlich zu haften – die Haftung kann nicht an Dritte delegiert werden
- Bei grober Fahrlässigkeit können Leitungspersonen vorübergehend von der Geschäftsführung suspendiert werden
Diese Regelung macht Cybersicherheit endgültig zur Chefsache. Geschäftsführer können sich nicht mehr darauf berufen, dass die IT-Abteilung „zuständig“ war. Die persönliche Haftung ist nicht versicherbar und nicht an Dritte delegierbar.
In der Praxis bedeutet dies: Geschäftsführer müssen nachweisen können, dass sie sich aktiv mit der Cybersicherheitslage ihres Unternehmens befasst haben, die notwendigen Ressourcen bereitgestellt haben und die Umsetzung der Maßnahmen überwachen. Eine reine Unterschrift unter ein Sicherheitskonzept, das von der IT-Abteilung erstellt wurde, genügt den NIS2 Anforderungen ausdrücklich nicht. Die Geschäftsleitung muss die Inhalte verstehen und informierte Entscheidungen über Risikoakzeptanz und Maßnahmenprioritäten treffen können.
Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen
Die NIS2-Richtlinie sieht empfindliche und abschreckende Sanktionen bei Nichteinhaltung der NIS2 Anforderungen vor:
| Kategorie | Maximales Bußgeld | Weitere Konsequenzen |
|---|---|---|
| Wesentliche Einrichtungen | 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes | Proaktive Aufsicht, regelmäßige Audits, Anordnungen, Suspendierung der Geschäftsführung |
| Wichtige Einrichtungen | 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes | Anlassbezogene Aufsicht, Anordnungen bei Verstößen |
Zusätzlich zu den Bußgeldern können Behörden verbindliche Anweisungen erteilen, die sofortige Umsetzung bestimmter Maßnahmen anordnen und im Extremfall den Betrieb einschränken oder Leitungspersonen vorübergehend suspendieren. Die Bußgeldrahmen orientieren sich bewusst an der DSGVO und sollen eine abschreckende Wirkung entfalten.
NIS2 vs. KRITIS – Was ist der Unterschied?
Viele Unternehmen fragen sich, wie sich die NIS2-Richtlinie zum bestehenden deutschen KRITIS-Regelwerk verhält. Die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Überblick:
| Kriterium | KRITIS (bisherig) | NIS2 (neu) |
|---|---|---|
| Betroffene Unternehmen | Ca. 4.500 in Deutschland | Ca. 29.000 – 40.000 in Deutschland |
| Sektoren | 10 Sektoren | 18 Sektoren |
| Schwellenwerte | Versorgungsgrad (500.000 Personen) | Unternehmensgröße (ab 50 MA / 10 Mio. € Umsatz) |
| Bußgelder | Bis 2 Mio. € (BSI-Gesetz) | Bis 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes |
| Geschäftsführer-Haftung | Keine explizite persönliche Haftung | Persönliche Haftung, Suspendierung möglich |
| Meldepflichten | Unverzüglich an das BSI | Mehrstufig: 24h / 72h / 1 Monat |
| Rechtsgrundlage | BSI-Gesetz, KRITIS-Verordnung | EU-Richtlinie 2022/2555, NIS2UmsuCG |
Fazit: NIS2 erweitert den KRITIS-Ansatz massiv und bringt einen Paradigmenwechsel in der deutschen Cybersicherheitsregulierung. Unternehmen, die bisher nicht als KRITIS eingestuft waren, können nun erstmals unter die NIS2-Richtlinie fallen – insbesondere mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in den neu hinzugekommenen Sektoren wie Lebensmittelproduktion, Abfallwirtschaft oder verarbeitendes Gewerbe. Bestehende KRITIS-Betreiber müssen zusätzliche NIS2 Anforderungen erfüllen, insbesondere die persönliche Geschäftsführer-Haftung, das mehrstufige Meldesystem (24h/72h/1 Monat) und die vollständigen Anforderungen an die Lieferkettensicherheit.
NIS2-Checkliste für Unternehmen – 10 Schritte zur Compliance
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die NIS2 Umsetzung strukturiert, priorisiert und vollständig anzugehen. Wir empfehlen, diese Schritte in der angegebenen Reihenfolge abzuarbeiten und für jeden Schritt einen klaren Verantwortlichen und einen realistischen Zeitrahmen zu definieren:
- Betroffenheitsanalyse durchführen: Prüfen Sie anhand der Sektorenliste und Größenkriterien, ob Ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung eingestuft wird
- Gap-Analyse erstellen: Vergleichen Sie Ihren aktuellen Sicherheitsstand systematisch mit allen 10 Mindestmaßnahmen nach Art. 21 NIS2
- Risikoanalyse durchführen: Identifizieren und bewerten Sie alle IT-Risiken Ihres Unternehmens nach einer anerkannten Methodik
- Maßnahmenplan mit Prioritäten erstellen: Definieren Sie konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Ressourcen und realistische Zeitpläne
- ISMS aufbauen oder erweitern: Implementieren Sie ein Informationssicherheits-Managementsystem, idealerweise nach ISO 27001
- Incident-Response-Prozesse etablieren: Entwickeln Sie Prozesse für Erkennung, Meldung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen (24h/72h/1M)
- Lieferkettensicherheit gewährleisten: Bewerten Sie die Cybersicherheit Ihrer Zulieferer und verankern Sie Sicherheitsanforderungen in Verträgen
- Schulungsprogramm aufsetzen: Führen Sie regelmäßige Cybersicherheitsschulungen für alle Mitarbeiter und die Geschäftsleitung durch
- Dokumentation sicherstellen: Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, Risikoanalysen, Schulungen und Vorfälle lückenlos und revisionssicher
- Regelmäßige Überprüfung: Führen Sie interne Audits, Penetrationstests und Wirksamkeitsprüfungen mindestens jährlich durch
DATUREX GmbH – Ihr Partner für die NIS2 Umsetzung in Sachsen
Die erfolgreiche Umsetzung der NIS2 Anforderungen ist komplex und erfordert starkes Fachwissen in den Bereichen Informationssicherheit, IT-Management und regulatorische Compliance. Die DATUREX GmbH aus Dresden unterstützt Sie als erfahrener Partner bei allen Schritten der NIS2 Umsetzung:
- NIS2-Betroffenheitscheck: Wir prüfen fundiert, ob und in welchem Umfang die NIS2-Richtlinie für Ihr Unternehmen gilt
- Gap-Analyse: Wir identifizieren systematisch Ihre konkreten Handlungsfelder und Compliance-Lücken
- ISMS-Aufbau: Wir begleiten Sie beim Aufbau oder der Erweiterung Ihres Informationssicherheits-Managementsystems
- Externer Informationssicherheitsbeauftragter: Wir übernehmen die Aufgaben des ISB für Ihr Unternehmen – dauerhaft oder projektbezogen
- IT-Sicherheitskonzept: Technische und organisatorische Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen nach Art. 21
- Schulungen: NIS2-spezifische Schulungen für Geschäftsführung und Mitarbeiter, inkl. Dokumentation für Audits
- Incident-Response-Planung: Aufbau der Meldeprozesse für die 24h/72h/1-Monat-Fristen
Kontaktieren Sie die DATUREX GmbH für eine kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen, die NIS2 Anforderungen rechtzeitig, vollständig und effizient umzusetzen – bevor die Fristen ablaufen und empfindliche Bußgelder drohen. Kompetent, praxisnah und sachsenweit verfügbar.
Investition und Kosten der NIS2 Umsetzung
Die Kosten für die NIS2 Umsetzung variieren erheblich je nach aktuellem Sicherheitsniveau, Unternehmensgröße und Branche. Als grobe Orientierung können Unternehmen mit folgenden Größenordnungen rechnen:
- Mittlere Unternehmen (50–250 MA): 50.000 – 200.000 € für die initiale Umsetzung, zuzüglich laufende Kosten für Wartung, Schulungen und Audits
- Große Unternehmen (ab 250 MA): 200.000 – 1.000.000 € und mehr, abhängig von der Komplexität der IT-Landschaft und dem Reifegrad bestehender Sicherheitsmaßnahmen
- Unternehmen mit bestehendem ISMS (ISO 27001): Deutlich geringere Zusatzkosten, da viele Anforderungen bereits abgedeckt sind – typischerweise 20.000 – 80.000 € für NIS2-spezifische Ergänzungen
Diese Investition steht in keinem Verhältnis zu den potenziellen Kosten eines Cyberangriffs oder eines NIS2-Bußgeldes. Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, können die Kosten über einen längeren Zeitraum verteilen und vermeiden teure Last-Minute-Maßnahmen unter Zeitdruck. Die DATUREX GmbH berät Sie gerne zu einer kosteneffizienten Umsetzungsstrategie.
Häufig gestellte Fragen zu NIS2 (FAQ)
Ab wann gilt NIS2 in Deutschland?
Die NIS2-Richtlinie ist auf EU-Ebene bereits seit Januar 2023 in Kraft. Die nationale Umsetzung durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) wird voraussichtlich 2025 oder Anfang 2026 verabschiedet. Ab Inkrafttreten des deutschen Gesetzes müssen alle betroffenen Unternehmen die NIS2 Anforderungen unmittelbar erfüllen – eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Unternehmen sollten daher bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen.
Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
Wenn Ihr Unternehmen in einem der 18 definierten Sektoren tätig ist und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro erzielt, fallen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit unter die NIS2-Richtlinie. Unabhängig von der Größe können auch Unternehmen betroffen sein, die als alleiniger Anbieter eines wesentlichen Dienstes fungieren. Die DATUREX GmbH bietet einen kostenlosen NIS2-Betroffenheitscheck an.
Was passiert, wenn ich die NIS2 Anforderungen nicht umsetze?
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Geschäftsführer haften zudem persönlich und können vorübergehend von der Geschäftsführung suspendiert werden. Außerdem können die Behörden verbindliche Anweisungen erteilen und im Extremfall den Betrieb einschränken.
Reicht eine ISO-27001-Zertifizierung für NIS2-Compliance?
Eine bestehende ISO 27001-Zertifizierung deckt einen erheblichen Teil der NIS2 Anforderungen ab und ist eine hervorragende Grundlage. Allerdings gibt es NIS2-spezifische Anforderungen, die über ISO 27001 hinausgehen – insbesondere die Meldepflichten (24h/72h/1 Monat), die persönliche Geschäftsführer-Haftung, die Lieferkettensicherheit und die Registrierungspflicht bei der nationalen Behörde (BSI). Eine Gap-Analyse identifiziert die verbleibenden Lücken.
Wie lange dauert die NIS2 Umsetzung?
Die Dauer hängt vom aktuellen Reifegrad Ihrer Informationssicherheit ab. Unternehmen, die bereits ein ISMS nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz betreiben, können die NIS2-spezifischen Ergänzungen in 3–6 Monaten umsetzen. Für Unternehmen, die bei null starten, sollten Sie 12–18 Monate für den vollständigen Aufbau aller erforderlichen Strukturen, Prozesse und Dokumentationen einplanen. Frühzeitiger Start ist wichtig.
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